HINWEIS:
Termine, die ein Patient nicht wahrnehmen kann, sind bis spätestens einen vollen Werktag (24 Stunden vorher) vor dem Behandlungstermin abzusagen.
In der Praxis bestehen Wartelisten, die nach Eingang in absteigender Reihenfolge (der am längsten zu Wartende zuerst) abgearbeitet werden. Die Vergabe von frei werdenden Terminen erfolgt an Patienten von der Warteliste, soweit dies möglich ist. Termine, die nicht 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt, da eine Vergabe von Wartelistenplätzen kurzfristig nicht möglich ist.